Warum Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden sollten:
Als Geschäftsführer kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach.
Der ext. DSB macht eine Bestandsaufnahme Ihrer EDV.
Er untersucht Ihre EDV nach Schwachstellen und Risiken.
Erstellung eines Datenschutzkonzeptes unabhängig von der eigenen IT-Abteilung.
Der ext. DSB steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unabhängig von Urlaubszeiten, Krankheit, Auslastung oder anderen Befindlichkeiten.
Der ext. DSB erstellt alle gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnisse und Unterlagen.
Er schult Ihre Mitarbeiter 2 mal im Jahr wie gesetzlich vorgeschrieben.
Er ist immer auf dem neuesten Wissensstand.
Sie ersparen sich die Schulung eines Mitarbeiters. Es entstehen Ihnen keine weiteren versteckte Kosten.
Selbstverständlich bringt er eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit, die Sie vor finanziellen Schäden schützt.
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